Allgemeine Vermittlungsbedingungen

Gültig ab 19.12.2016
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Inhalt

1. Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Vermittlungsbedingungen der Auf nach Mallorca GmbH („AnM“) richten sich an Kunden, die eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus („Feriendomizil“) durch Vermittlung von AnM buchen möchten. AnM hat daher die Stellung eines Vermittlers zwischen dem Kunden und dem Vermieter. Zwischen dem Kunden und AnM wird ein Geschäftsbesorgungsvertrag geschlossen, dessen Vertragsinhalt in der ordnungsgemäßen Vermittlung des Feriendomizils besteht. Der den Aufenthalt betreffenden Mietvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Vermieter des Feriendomizils und dem Kunden zustande. Die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Vermieter richten sich daher nach dem mit diesem geschlossenen Mietvertrag, sofern die nachfolgenden Bestimmungen hierzu nichts Abweichendes regeln.

2. Vertragsabschluss

2.1 Der Kunde bietet AnM auf Basis der Beschreibung des Feriendomizils auf der Webseite von AnM und aufgrund dieser Allgemeinen Vermittlungsbedingungen den Abschluss eines Vermittlungsvertrages sowie den Abschluss eines Mietvertrages mit dem Eigentümer („Vermieter“) des Feriendomizils verbindlich an. Für die Anmeldung wird die Verwendung des Buchungsformulars im Online-Kundenlogin von AnM empfohlen. Der Vermittlungsvertrag kommt durch die Annahme des Angebotes durch AnM, der Mietvertrag durch Annahme des Angebotes durch den Vermieter zustande, worüber AnM den Kunden mit der schriftlichen Buchungsbestätigung per E-Mail informiert.

2.2 Der Kunde erkennt mit seiner Anmeldung diese Allgemeinen Vermittlungsbedingungen für sich selbst und alle mit angemeldeten Teilnehmer an und haftet für deren Vertragsverpflichtungen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung übernommen hat.

2.3 Im AnM-Online-Kundenlogin sind bis zum Buchungsende die Details der Buchung sowie die zum Zeitpunkt der Annahme des Angebotes gültigen Vermittlungsbedingungen gespeichert und für den Kunden abrufbar. Eine gesonderte Übersendung der Buchungsunterlagen per Post erfolgt nicht.

3. Zahlungsabwicklung

3.1 Nach Vertragsabschluss und Zugang der Buchungsbestätigung an den Kunden ist eine Anzahlung in der vom Vermieter mitgeteilten Höhe auf den Mietpreis für das Feriendomizil fällig und innerhalb der in der Buchungsbestätigung genannten Frist auf das darin bezeichnete Konto von AnM oder den Vermieter zu zahlen. Die Anzahlung wird nur pünktlich geleistet, wenn sie innerhalb der genannten Frist dem bezeichneten Konto gutgeschrieben wird. Sie wird sodann auf den Gesamtmietpreis angerechnet. Die Restzahlung auf den Mietpreis ist zu dem in der Buchungsbestätigung genannten Zahlungsdatum fällig und zu leisten, spätestens vier Wochen vor Belegungsbeginn. Bei kurzfristigen Buchungen innerhalb dieser vier Wochen vor Belegungsbeginn ist mithin bereits der gesamte Mietpreis fällig, wenn feststeht, dass der Aufenthalt stattfinden kann. Auch die Restzahlung ist je nach ausdrücklicher Angabe in der Buchungsbestätigung auf das dort bezeichnete Konto von AnM oder des Vermieters zu überweisen.

3.2 Werden fällige Zahlungen auf den Mietpreis vom Kunden trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung durch AnM oder den Vermieter nicht oder nicht rechtzeitig geleistet, sind sowohl der Vermieter als auch AnM berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten entsprechend Ziffer 4 zu belasten.

4. Rücktritt des Kunden

4.1 Der Kunde kann jederzeit vor Belegungsbeginn vom Mietvertrag und vom Vermittlungsvertrag zurücktreten. Es wird ihm empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären. Tritt der Kunde als Mieter vom Vertrag zurück, so hat der Vermieter, soweit der Rücktritt nicht von ihm selbst zu vertreten ist, Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung nach seinen Rücktrittsbedingungen. Wurden solche Rücktrittsbedingungen nicht vereinbart, so kann der Vermieter nach diesen Bedingungen eine angemessene Entschädigung für getroffene Vorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich sodann nach dem Mietpreis unter Abzug des Wertes der vom Vermieter gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie dessen, was er durch gewöhnlich mögliche anderweitige Belegung des Feriendomizils erwerben kann. Eine pauschale Entschädigung in Prozent des Mietpreises, orientiert am Rücktrittszeitpunkt des Kunden, kann AnM in Vertretung für den Vermieter für alle Feriendomizile wie folgt verlangen:

  • bis zum 50. Tag vor Belegungsbeginn: 30 % des Gesamtpreises
  • bei einem Rücktritt vom 49. bis zum 30. Tag vor Belegungsbeginn: 50 % des Gesamtpreises
  • bei einem Rücktritt vom 29. bis zum Tag des Belegungsbeginns / bei Nichtanreise: 90 % des Gesamtpreises.

Es ist dem Kunden unbenommen, nachzuweisen, dass weder AnM noch dem Vermieter ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der berechneten Pauschalen entstanden ist. AnM bzw. der Vermieter können anstelle der jeweiligen Pauschalen eine höhere, konkret berechnete Entschädigung fordern, wenn sie nachweisen, dass dem Vermieter wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind und sie die Entschädigung unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Belegungsleistung konkret beziffern und belegen können. Sämtliche Rücktrittsentschädigungen sind auf das in der Buchungsbestätigung benannte Konto des Vermieters oder AnM als Inkassobevollmächtigte des Vermieters zu leisten.

4.2 Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Abdeckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird ausdrücklich empfohlen. Diese kann über AnM als Vermittler abgeschlossen werden.

5. Kündigung des Vermieters

5.1 Der Vermieter oder dessen Bevollmächtigte können den Mietvertrag bei Überbelegung außerordentlich kündigen und überzählige Personen ausweisen. Gäste sind nur nach vorheriger Anmeldung und erhaltener, schriftlicher Zustimmung des Vermieters erlaubt. Ebenso können der Vermieter oder dessen Bevollmächtigter den Vertrag nach Belegungsbeginn ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde und / oder seine Mitreisenden trotz entsprechender Abmahnung durch den Vermieter vor Ort stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm / ihnen unzumutbar ist oder er bzw. seine Mitreisenden sich sonst stark vertragswidrig verhält / verhalten. Dies gilt insbesondere, wenn trotz Abmahnung eine vertragswidrige Belegung oder Überbelegung des Feriendomizils fortgesetzt wird oder der Kunde trotz Abmahnung weiterhin gegen die Hausordnung verstößt oder vorsätzlich oder grob fahrlässig das Feriendomizil erheblich beschädigt. Bei Gefahr in Verzug ist der Vermieter berechtigt, das Feriendomizil zu betreten und erste gefahrabwehrende Maßnahmen zu ergreifen.

5.2 Kündigt der Vermieter oder dessen Bevollmächtigter nach 5.1, so behält der Vermieter den Anspruch auf den gesamten Mietpreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und Erstattung oder ähnlicher Vorteile, die er aus der anderweitigen Belegung des nicht in Anspruch genommenen Feriendomizils erlangt.

5.3 Wird die Durchführung der Vermietung infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt (z. B. eine Naturkatastrophe) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl der Kunde wie auch der Vermieter, ggf. vertreten durch AnM, den Vertrag kündigen. Der Vermieter kann sodann für erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Diese Regelung betrifft nicht die vom Kunden selbst organisierte Anreise, die nicht zum Leistungsumfang des Vermieters gehört. Der Kunde hat stets selbst sicherzustellen, dass er bei Vertragsbeginn das Feriendomizil zum vereinbarten Zeitpunkt rechtzeitig in Empfang nehmen kann. Höhere Gewalt auf der Anreise berechtigt ihn nicht zur Kündigung nach dieser Ziffer 5.3.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde vertragliche Leistungen des Mietvertrages, die ihm ordnungsgemäß vom Vermieter zur Verfügung gestellt wurden, aus von ihm zu vertretenden Gründen (insbesondere infolge verspäteter Ankunft oder früherer Abreise, wegen Krankheit) nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung des Mietpreises.

7. Einreisebestimmungen

7.1 Für deutsche Staatsbürger genügt für Mallorca (Spanien) ein gültiger Personalausweis bzw. Kinderausweis (keine Ersatzausweise). Über die von ausländischen Kunden zu beachtende Bestimmung gibt deren Vertretung oder ein Konsulat Auskunft.

7.2 AnM übernimmt als Vermittler keine Haftung für die Information in Bezug auf Pass- und Visumerfordernisse oder gesundheitspolizeiliche Bestimmungen. Soweit AnM diese Informationen weitergibt, gibt AnM keine Zusicherung oder Garantie hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen ab. Die Haftung von AnM ist insoweit ausgeschlossen.

8. Obliegenheiten des Kunden, Abhilfe, Kündigung durch den Kunden

8.1 Der Kunde hat auftretende Mängel des Feriendomizils unverzüglich dem Vermieter vor Ort anzuzeigen und Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Dies gilt auch für bei Ankunft im Feriendomizil vorhandene Mängel oder Schäden des Inventars. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt eine Minderung des Mietpreises nicht ein. Der Vermieter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Er kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt, d. h. auch indem er ein gleich- oder höherwertiges Feriendomizil zur Verfügung stellt.

8.2 Wird der Aufenthalt im Feriendomizil durch einen Mangel oder eine Störung, für die der Vermieter vertraglich einzustehen hat, erheblich beeinträchtigt, und leistet der Vermieter infolge einer vom Kunden für die Abhilfe zu setzenden, angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde den Vertrag kündigen.

8.3 Das Feriendomizil darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Im Fall der Überbelegung ist der Vermieter berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen oder, siehe Ziffer 5.1, den Vertrag zu kündigen.

8.4 Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, dürfen Haustiere nicht mitgebracht werden.

8.5 Die Erstellung von Aufnahmen des Feriendomizils oder deren Veröffentlichung auf Bild- oder Tonträger bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch den Vermieter. Dies gilt auch für kommerzielle Filmaufnahmen im Feriendomizil. Weder das Feriendomizil noch Teile davon oder das Grundstück oder im Feriendomizil vorhandene Gegenstände im Eigentum des Vermieters dürfen ohne dessen vorherige schriftliche Genehmigung aufgenommen oder im Sinne des Urheberrechtes veröffentlicht, vervielfältigt oder verbreitet werden. Sämtliche Nutzungsrechte an solchen Aufnahmen stehen dem Vermieter zu. Die unberechtigte Aufnahme des Feriendomizils zu kommerziellen Zwecken wird zivil- und ggf. strafrechtlich verfolgt.

8.6 Fahrzeuge des Kunden mit Akkumulator dürfen nur mit schriftlicher vorheriger Zustimmung des Vermieters am Objekt aufgeladen werden. Es können dadurch Zusatzkosten, etwa in Form des verbrauchten Stroms nach jeweiligem Verbrauch anfallen. Diese Kosten sind nicht im Mietpreis enthalten.

9. Haftungsbeschränkung

9.1 AnM übernimmt keine Haftung für die ordnungsgemäße Durchführung der Belegung durch den Vermieter und gibt keine Zusicherung für die Eignung oder Qualität der dargestellten Mietleistungen ab. Hierfür haftet der Vermieter als Vertragspartner des Kunden.

9.2 Die vertragliche Haftung von AnM als Feriendomizilvermittler aus dem Vermittlungsvertrag ist für Schäden, die nicht Körperschäden oder Schäden aus der Verletzung der Gesundheit sind, pro Belegung und Kunden auf den dreifachen Preis der vermittelten Leistung beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder AnM für einen Schaden allein aufgrund des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist. Die deliktische Haftung von AnM für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis pro Reiseaufenthalt und Kunden beschränkt.

10. Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung

10.1 Der Kunde ist verpflichtet, Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis mit AnM oder dem Vermieter innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung des Aufenthalts geltend zu machen. Nach Ablauf der einmonatigen Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

10.2 Vertragliche Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz wegen Sach- oder Vermögensschäden gegenüber AnM verjähren innerhalb eines Jahres, soweit ein Schaden des Kunden weder auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von AnM noch auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen oder eines gesetzlichen Vertreters von AnM beruht. Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den Umständen, die den Anspruch gegen AnM begründen und von AnM als Schuldner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Alle Ansprüche aus unerlaubter Handlung oder Ansprüche auf Ersatz von Körperschäden unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.

11. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten, die der Kunde AnM zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vermittlungsvertrages und des Mietvertrages mit dem Kunden und für die Kundenbetreuung erforderlich ist. AnM hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG ein. Der Kunde kann jederzeit seine gespeicherten Daten abrufen, über sie Auskunft verlangen und sie ändern oder löschen lassen. Mit einer Nachricht an mail@auf-nach-mallorca.info kann der Kunde auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung widersprechen. Eine Weitergabe von Daten des Kunden durch AnM an unberechtigte Dritte erfolgt nicht.

12. Schlussbestimmungen, Hinweis auf Online-Streitbeilegung

12.1 Auf den Vermittlungsvertrag und das gesamte Rechtsverhältnis zwischen AnM und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die deutsche Sprache ist Vertragssprache. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vermittlungsvertrages oder des Mietvertrages zur Folge.

12.2 Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von AnM vereinbart.

12.3 Online-Streitbeilegung gemäß Artikel 14 Abs. 1 ODR-VO: Die europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europaee/consumers/odr/ finden.

12.4 Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstelle: AnM nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist auch nicht verpflichtet, an solchen Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen.

Reisevermittler:

Auf nach Mallorca GmbH
Kehlstraße 99
71665 Vaihingen/Enz
Deutschland
E-Mail: mail@auf-nach-mallorca.info
Internet: http://www.auf-nach-mallorca.info
Umsatzsteuer-ID gemäß § 27a UStG: DE272766899
Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Reisevermittlung
Reisevermittler-Haftpflichtversicherung:
Geltungsbereich der Versicherung: weltweit
Auf den Vermittlungsvertrag findet deutsches Recht Anwendung (siehe Ziffer 12.1)

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